Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hebamme Chantal Schmitt folgend „Hebamme“
genannt.
1. Leistungsumfang
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen der Hebamme. Die vertragliche Vereinbarung kann hierbei mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit
Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und
dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
1.1 Betreffende abrechenbare Leistungen der Hebamme
• Beratung (auch mittels Kommunikationsmedium)
• Individuelle Basisdatenergebung und Leistungsauskunft
• Individuelles Vorgespräch
• Schwangerenvorsorge lt. Mutterschaftsrichtlinien
• Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden und Wehen
• Aufsuchende- und Nichtaufsuchende Wochenbettbetreuung nach der Geburt
• Wochenbettbetreuung nach ambulanter oder außerklinischer Geburt
• Durchführung des Neugeborenenscreenings
• Hilfe und Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings.
1.2 Eigenanteil
Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die
entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
Gleiches gilt, falls keine gültige Mitgliedschaft in der angegebenen Kasse festgestellt werden kann. Wurde die Obergrenze von erstattungsfähigen Leistungen durch Inanspruchnahme mehrerer Hebammen überschritten, werden die Kosten nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Die Hebamme stellt die Kosten daher privat in Rechnung. Um dies zu vermeiden, wird die Leistungsempfängerin die Hebamme über alle Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehmen wird bzw. bereits in Anspruch genommen hat.
1.3 Kosten für Kurse
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Teilnehmerin selbst getragen, dabei ist der Grund der Versäumnis unerheblich. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden.
Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.
Eine vorzeitige Kündigung der Kursteilnahme vor Kursende ist, egal aus welchem Grund, nicht möglich. Auch
auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach §626 und §627 BGB wird ausdrücklich verzichtet.
Die Anzahl der Partnerinnen/ Partnerstunden und die jeweils aktuelle
Partnerinnen/ Partnergebühr eines Geburtsvorbereitungskurses entnehmen Sie bitte den
aktuellen Angaben auf der Internetseite. Die Erstattung dieser Gebühr kann bei der Krankenkasse angefragt werden (keine Garantie). Durch den Partner versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Kursgebühren ist nicht möglich.
1.4 Privatpatientinnen
Privatpatientinnen erhalten die Rechnung von der Hebamme. Die Gebühren richten sich nach der Hebammen-Privat- Gebührenordnung, in welchem die Hebamme tätig ist. Die Kostenerstattung von Hebammenleistungen durch private Kassen variieren z.T. stark. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Die Leistungserbringerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die Hebammenrechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Die Leistungsempfängerin ist (zusammen mit ihrem Partner) zur fristgerechten Zahlung verpflichtet, unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung bzw. der Beihilfe.
2. Kurse
Eine Kursteilnahme ohne Anmeldung ist nicht gestattet.
Die Teilnehmenden sind verpflichtet in einem für die Kurseinheit geeigneten körperlichen Zustand zu erscheinen.
Der Hebammenpraxis sind vor Kursbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie alle schwangerschaftsspezifischen Umstände mitzuteilen, die sich auf den bevorstehenden Kurs auswirken können.
3. Vertretung
In Einzelfällen kann die Betreuung für einen gewissen Zeitraum von einer anderen Hebamme übernommen werden (z.B. Krankheit, Fortbildung oder Urlaub der Hebamme). Ist dies nicht möglich, hat sich die Leistungsempfängerin bei Bedarf an die Gynäkologinnen und Gynäkologen, die Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie die Krankenhäuser und Arztpraxen zu wenden – bei Notfällen mit einem Anruf an die 112. Die Leistungsempfängerin erklärt sich damit einverstanden, dass im Vertretungsfall die benötigten Daten an die vertretende Kollegin weitergegeben werden dürfen – im Rahmen der Schweigepflichtsentbindung.
4. Erreichbarkeit
Hebammen sind nicht verpflichtet ständig erreichbar zu sein, sondern sollten die Leistungsempfängerin über ihre Erreichbarkeit aufklären.
Die Hebamme ist von Montag bis Freitag telefonisch und per SMS von 08.00 bis 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung erreichbar. Nimmt die Hebamme einen Anruf nicht sofort entgegen, hinterlässt die Versicherte unbedingt den Grund ihres Anrufes auf dem eingerichteten Anrufbeantworter, oder sendet diesen als kurze Nachricht per SMS.
Damit kann die Hebamme die zeitliche Notwendigkeit des Rückrufes einschätzen und meldet sich dann sobald wie möglich telefonisch zurück. Anliegen per E-Mail werden einmal täglich an Werktagen bearbeitet. Außerhalb der Sprechzeiten, in Notfällen oder bei Nichterreichen der Hebammen in dringlich zu klärenden Situationen wendet sich die Versicherte zeitnah an ihren Gynäkologen/Pädiater, eine nahegelegene Klinik, die
kinderärztliche Notfallambulanz, den kassenärztlichen Notdienst (Tel.: 116 117) bzw. wählt den Notruf.
5. Haftung
Die Hebamme haftet für die oben genannten Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Sofern eine Ärztin/ ein Arzt bzw. eine vertretende Hebammenkollegin hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen oder die Leistungen ihrer Hebammenkollegin.
Die An- und Abreise der Kundin zum vereinbarten Ort der Beratung/Behandlung erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko. Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Die Kundin wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen; Sie legt bspw. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Beratung/Behandlung an einen sicheren Ort ab.
6. Datenschutz
Bitte beachten Sie auch zusätzlich die Datenschutzbestimmung.
7.Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die Hebamme weist die Teilnehmenden auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vereinbarungen des Behandlungsvertrages über Hebammenhilfe zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Hebamme Jannette Bajrami) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Die Hebamme hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Hebamme eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebamme einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung